Privatpraxis

 

Der Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der Behandlung von konservativen sowie postoperativen orthopädischen Beschwerden unter Einbeziehung aller Körpersysteme. Dazu kombinieren wir die Vielzahl von Behandlungstechniken der Physiotherapie, Osteopathie und der Naturheilkunde.

 

Unterstützend wird im Genesungsprozess Komplexhomöopathie, orthomolekulare Therapie, Ernährungsberatung und Neuraltherapie eingesetzt, um einen schnellst möglichen Therapieerfolg zu erzielen.

 

Wir sind eine Privatpraxis, das heißt wir behandeln jeden der von uns behandelt werden möchte! Egal ob gesetzlich oder privat versichert, Arbeiter oder Manager, Säugling oder Rentner. Gesundheit ist unser höchstes Gut und dazu wollen wir Ihnen verhelfen!In unserer Praxis sind alle Patienten Privatpatienten und bekommen von uns eine Rechnung, die Sie direkt an uns bezahlen.

 

Es kommt nur darauf an, wer für Sie die Kosten übernimmt

 

Folgende Möglichkeiten bestehen, um die Kosten unserer Behandlungen erstattet zu bekommen:

 

  1. Beim Privatversicherten gibt es zwei Möglichkeiten: Abrechnung über ein vom Arzt verordnetes privates Physiotherapierezept oder die Abrechnung über die GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). In beiden Fällen kann der Privatversicherte den Rechnungsbetrag (je nach Versicherungstarif) ganz oder teilweise von seiner privaten Krankenversicherung erstattet bekommen.
  2. Beim gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung (in welcher Heilpraktikerleistungen enthalten sind): Wir rechnen unsere Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab und Sie können die Rechnung bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Den Rechnungsbetrag bekommen Sie (je nach Versicherungstarif) ganz oder teilweise von ihrer Zusatzversicherung erstattet.
  3. Beim gesetzlich Versicherten ohne Zusatzversicherung: Da die gesetzlichen Krankenversicherungen unsere Leistungen nicht erstatten, erhält der Patient von uns eine Rechnung, welche er privat bezahlen muss. Es gibt bereits gesetzliche Krankenkassen, die unsere Leistungen unterstützen. Ob und in welcher Form ihre Krankenkasse eine osteopathische Behandlung unterstützt, können Sie oft auf der Internetseite der jeweiligen Krankenkasse oder telefonisch erfahren.
  4. Arbeitsunfall / Wegeunfall: Sollte es sich bei Ihnen um einen Arbeits- oder Wegeunfall handeln, können wir Sie, auf ein vom Durchgangsarzt ausgestelltes sog. BG- Rezept behandeln und rechnen dieses direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.

 

Sollten Sie dennoch Fragen zur Abrechnung haben wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.